Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben nach den Vorgaben von Bebauungsplan und Bauplanungsrecht überhaupt zulässig ist. Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde das Vorhaben und entscheidet über die Genehmigung. Dieses Grundmuster orientiert sich an der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), die als Vorlage dient. Trotz dieser gemeinsamen Basis unterscheidet sich die praktische Umsetzung je Bundesland. Die Landesbauordnungen regeln, wie das Verfahren im Detail ausgestaltet ist – zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei behandelt werden, welche Anforderungen an die Bauvorlagen gelten und wer bauvorlageberechtigt ist. Auch der Umfang der behördlichen Prüfung kann je nach Landesrecht variieren. Deshalb kann es sein, dass der Weg zum Ziel in einem Bundesland schneller wirkt als in einem anderen, obwohl das Grundprinzip gleich bleibt. Ein weiterer Unterschied betrifft häufig die Frage, wie Anträge eingereicht werden können. In einigen Bundesländern ist ein digitales Antragsverfahren bereits etabliert oder wird schrittweise ausgebaut, in anderen läuft vieles weiterhin über klassische Wege. Für Bauherr:innen bedeutet das: Wer sich vorab informiert, spart Zeit, weil sie oder er die regionalen Zuständigkeiten und Einreichungsmodalitäten früh einplant. Der Ablauf ist bundesweit ähnlich, aber die Landesbauordnung bestimmt die konkreten Regeln. Darum lohnt sich der Blick auf die Vorgaben im jeweiligen Bundesland.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Eppingen
Zuständig ist die Baurechtsbehörde in Eppingen. Bauanträge laufen landeseinheitlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW).
Zum Virtuellen Bauamt Baden-WürttembergAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es neben dem genehmigungspflichtigen Bauen auch Vorhaben, die ohne formelle Baugenehmigung auskommen. Für Bauherren ist entscheidend, den eigenen Fall sauber einzuordnen: Was gilt als verfahrensfrei, und welche Nachweise oder Abstimmungen bleiben trotzdem nötig? Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen lohnt sich die frühe Klärung mit der zuständigen Stelle, weil sich Anforderungen aus dem Planungsrecht und den örtlichen Vorgaben ergeben können. So vermeiden Sie, dass ein eigentlich „ohne Genehmigung“ geplantes Vorhaben doch zusätzliche Schritte erfordert. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Vorhaben wirklich genehmigungsfrei ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Eppingen.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.